Eine geliebte Person ist gestorben? Gerne kann ich für Sie das Verlassenschaftsverfahren vor dem zuständigen Bezirksgericht
auf schriftlichem Wege abhandeln und übernehme die Vertretung und Verwaltung von Verlassenschaften als Erbenmachthaber.
Ebenso vertrete ich Ihre Interessen sollte es im Zuge einer Verlassenschaft zu Streitigkeiten kommen. Ich setzte mich
für Ihre Interessen ein und kümmere mich darum, Ihre Erbansprüche/Pflichtteilsansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen.
Weiters können in meiner Kanzlei nach ausführlicher Beratung auch Erb- und Pflichtteilsverzichte errichtet werden.