Das Grundbuch und das Firmenbuch sind öffentlich zugängliche Bücher. Mittlerweile werden diese von den zuständigen Gerichten
elektronisch geführt und kann ich für Sie gerne Auszüge aus dem Grundbuch oder dem Firmenbuch abfragen. Dazu benötige ich einige Eckdaten (Name oder Adresse oder Einlagezahl/Katastralgemeinde,
Firmenname oder Firmenbuchnummer,…).